Ausschreibung

4. Vergabeverfahren

Über die Vergabe des Kunstpreises sowie die Gestaltung der Ausstellungen entscheidet die LBL nach Anhörung einer Fachjury.

4.1 Ausschreibung

Bewerben können sich Fotografinnen/Fotografen und bildende Künstlerinnen/Künstler, die unter Verwendung fotografischer Elemente ein freies Thema umsetzen. Maßstäbe für die Vergabe des Kunstpreises sind die fotografische Qualität der eingereichten Arbeiten sowie die künstlerische Umsetzung des gewählten Themas.

Der Kunstpreis Fotografie 2024 wird öffentlich ausgeschrieben.

Über die Ausschreibung werden der Brandenburgische Verband Bildender Künstler e. V., das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Kultur- und Kunstvereine, die Kulturämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte und der Berufsverband Bildender Künstler Berlin informiert.

Die Bewerbung für den Kunstpreis Fotografie erfolgt schriftlich mit

  • anonymisierten Arbeiten, maximal 15 Fotos in der Größe bis maximal A3+, ungerahmt und ohne Passepartouts,
  • einer Erläuterung zu den Arbeiten auf max. einer A4-Seite (anonymisiert) und
  • kurzem, insbesondere die künstlerische Entwicklung aufzeigendem Lebenslauf inkl. Ausstellungsbeteiligung (nicht anonymisiert) sowie Ausweiskopie zur gemeldeten Anschrift. Folgende Informationen sind auf dem Lebenslauf oder einem separaten Schreiben zu benennen: Name, Wohnanschrift, Telefonnummer,  E-Mail-Adresse und – falls vorhanden – Website und Instagram-Account.

Die Bewerbungen sind mit dem Stichwort „Kunstpreis Fotografie“ bis zum
01. März 2024 (Poststempel) bei der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, einzureichen.         

Senden Sie keine Bücher, Kataloge oder Journale als Publikationsbelege ein.

Die Bewerbung mit einem einzelnen Bild ist nicht zulässig.

Hinweise zur Anonymisierung: Nur auf den eingereichten Fotoarbeiten und der Erläuterung zu den Arbeiten dürfen keine Angaben zur Person des Fotografen sichtbar sein. Versehen Sie die Bildrückseiten mit einem eigenen Code, den Sie ebenfalls auf Ihrer Erläuterung zu den Arbeiten sowie – zum Zwecke der Zuordnung – auf dem Lebenslauf (hier neben den gewollten Angaben zur Person) vermerken.

Werden die formalen Kriterien für die Bewerbung nicht eingehalten, wird die Bewerbung nicht zur Jurysitzung zugelassen.

Alle Einsendungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt gehandhabt. Ebenso sorgfältig erfolgen die Lagerung und das Verpacken der Unterlagen.

Sollen künstlerische Originale in das Verfahren eingebracht werden, die einen gesonderten Umgang mit den Arbeiten erfordern, ist dies mit einer persönlichen Übergabe und dabei explizit anzuzeigen. Ein Übergabetermin ist vorab mit einer Mitarbeiterin der Unternehmenskommunikation telefonisch abzustimmen (Telefon 0331 64 56 622). Ein Einverständnis zur Annahme der Unterlagen behält sich die LBL nach Begutachtung und persönlichem Gespräch vor. Bei Zulassung werden Übergabeprotokolle den jeweils korrekten Zustand festhalten und fortlaufend dokumentieren.

Anfragen können per E-Mail an kunstpreis (at) lotto-brandenburg.de gerichtet werden.

Nach der Juryentscheidung werden alle nicht prämierten Fotoarbeiten auf dem Postweg, in gleicher Form (Verpackung und Art der Zustellung) wie eingegangen, formlos zurückgesendet. Die LBL haftet nicht für Schäden, die dem Transportweg zuzurechnen sind. Bei Interesse an einer Abholung ist diese von Seiten des Künstlers/der Künstlerin vorab zu verabreden. Fotoarbeiten, die eingangs bei der LBL abgegeben wurden, werden auch wieder zur Abholung bereitgelegt (bis zum 31.12.2024). Diese Teilnehmenden werden dazu von Lotto Brandenburg informiert.

Weitere Bewerbungsunterlagen werden nicht wieder ausgegeben.

4.2 Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus 3 Personen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur kann der LBL geeignete Persönlichkeiten vorschlagen.

Die Mitglieder der Jury wurden von der Geschäftsführung der LBL für die Dauer von 12 Monaten berufen.

Der Jury Fotografie 2024 gehören an:

  • Ulrike Kremeier, Direktorin Brandenburgisches Landesmuseum für moderne Kunst (Cottbus)
  • Mike Geßner, Künstlerischer Leiter / Kurator Kunstraum Potsdam
  • Franziska Schmidt, Kunsthistorikerin, Kuratorin und Expertin im Bereich Photographie (Berlin)

4.3 Beratung und Abstimmung der Jury

Die Jury tritt auf Einladung der Geschäftsführung der LBL zusammen. Vertreter:innen der für die Kunstförderung zuständigen Stelle innerhalb der LBL können an den Sitzungen teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht.

Die Jury wählt mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorsitz aus ihrer Mitte, der die Beratungen leitet. Sie ist mit drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Sind weniger als drei Mitglieder anwesend, ist eine neue Zusammenkunft einzuberufen.

Die Jury trifft ihre Entscheidungen in mündlicher Absprache mit einfacher Mehrheit über die Befürwortung und Ablehnung der Bewerbungen für die Vergabe des Kunstpreises.

Positive Entscheidungen werden durch die Jury gegenüber der LBL schriftlich begründet. Darüber hinaus werden Befürwortung oder Ablehnung einer Bewerbung nicht öffentlich begründet.

4.4 Bekanntgabe der Preisträger

Die Namen der Kunstpreisträger:innen u. ggf. Förderpreisträger:innen werden der Öffentlichkeit von der LBL bekannt gegeben. Die Ergebnisse werden nach der Jurytagung, voraussichtlich im April 2024, auf der Seite www.kunstpreis-fotografie.de sowie auf den Social Media Profilen des Kunstpreises (Facebook und Instagram) veröffentlicht. Alle Bewerber:innen sind gebeten, sich hier zu informieren. Es erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Teilnehmer:innen über die Preisvergabe.